Diagnose Hirntod
- Ärztliche Berufsordnung
- Diagnostik
- Flyer
- Gesetze
- Lesenswertes
- Geschichte des Hirntods und Kontroversen (engl.)
- Gründe für Optimismus
- Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) e.V. Zum Entwurf eines zukünftigen Transplantationsgesetzes
- Stellungnahme zu den Entwürfen eines Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (TPG) und zu ergänzenden Anträgen Bundesdrucksachen 13/2926, 13/4368
- Umgang mit den Angehörigen auf Intensivstation
- Warum ist die Anwesenheit von Angehörigen wichtig?
- Was geschieht auf der Intensivstation?
- Was ist Koma? Was ist das apallische Syndrom?
- Offene Briefe
- Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister zum Thema Organspende
- Offener Brief an die Bundeskanzlerin vom 18.11.2011 von Frau Dr. med. Regina Breul
- Offener Brief an verantwortliche PolitikerInnen von der Intitiative KAO, Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.
- Verzicht auf Schmerzbekämpfung bei potentiellen Organspendern zugunsten der Organentnahme
- Silvia Matthies
- Stimmen
- INTENSIVMEDIZIN NACH SHT
- Impressum
Beiträge getagged mit Organspende
Stellungnahme der Grünen/Bayern zur Organspende
Verfasst von kinesiana unter Ethisch, Juristisch, Medizinisch am 25. November 2012
Christliche Pflicht oder Zumutung?
Organspende und Selbstbestimmung
Verfasst von kinesiana unter Ethisch, Juristisch, Medizinisch, Philosophisch am 14. September 2012
Die Beilage zur Wochenzeitung “Das Parlament” ist hier vollständig nachzulesen:
http://www.bpb.de/apuz/33329/organspende-pdf
Inhalt:
- Sabine Müller: Wie tot sind Hirntote?
- Anna Bergmann: Organspende – tödliches Dilemma oder ethische Pflicht?
- Eckhard Nagel, Kathrin Alber, Brigitte Bayerl: Geschichte und aktuelle Fragen der Organspende
- Ellen E. Küttel-Pritzer, Ralf R.Tönjes: Tierorgane und Gewebezüchtung als Alternativen
- Dominik Groß: Zum Wandel mit der menschlichen Leiche
Organspende “Ja” oder “Nein” – eine Entscheidungshilfe von Georg Meinecke
Verfasst von kinesiana unter Ethisch, Juristisch, Medizinisch, Philosophisch am 11. März 2012
Die Quelle vieler Leiden ist die Unwissenheit. Wissen jedoch hilft, viele Leiden zu vermeiden! Der Verhinderung von Leiden durch erlangtes Wissen dient diese Schrift.
Da der von Schulmedizinern diagnostizierte Bedarf an notwendiger Transplantation von Organen dem Angebot der Organspender bei weitem übersteigt, wird in unserem Land ständig für Organ-spenden von Toten – quasi als einem Akt der Nächstenliebe – geworben. Für diese Werbung sind sich neben den daran verdienenden Medizinern selbst Kirchen, Politiker und Medien nicht zu schade.
Die Organtransplantation setzt in Deutschland die Einwilligung verstorbener Patienten oder ihrer nächsten Angehörigen voraus, die dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entsprechen sollte. Die sog. Erweiterte Zustimmungsregelung war am 1. Dezember 1997 durch das Transplantations-gesetz in Kraft getreten. Die auf diese gesetzliche Grundlage gestützte Praxis deckte jedoch die immer größer gewordene Kluft zwischen Bedarf und Angebot nicht. Denn die fehlende Einwilligung durch die Spender gilt als mit Abstand häufigster Grund für den Verlust einer Organentnahme. Sind es doch nur ca. 6 % der Spender, die vor ihrem Tod in die Organentnahme eingewilligt haben, während in ca. 94 % der Fälle Angehörige einwilligen. Der Bundestag beschloß daher mit den Stimmen aller Parteien am 24.11.2011 die sog. Entscheidungslösung, die im Jahre 2012 als Gesetz verabschiedet werden wird. Bei dieser soll jeder Bürger – regelmäßig befragt – einmal in seinem Leben entscheiden, ob er nach seinem Tode Organspender sein möchte oder nicht. Die Erklärung soll behördlicherseits registriert werden, z.B. auf der elektronischen Gesundheitskarte. Abgegeben werden soll diese Erklärung also häufig von Personen oft noch im Alter von unter 20 Jahren. Man hofft auf diese Weise die Zahl der Spender wesentlich zu erhöhen, die vor ihrem Tode in die Organentnahme einwilligen und die Zahl der Angehörigen zu verringern, die sonst befragt werden müßten. Für den, der noch keine Entscheidung getroffen hat – das sollen in Zukunft möglichst die wenigsten sein – entscheiden nach seinem Tode weiterhin die Angehörigen. Indessen dürften diesen mangels vorheriger Aussprache der Wille des Verstorbenen häufig gar nicht bekannt sein. So werden also ggfls. Angehörige etwas spenden, das ihnen gar nicht gehört. Analog zu Verträgen zu Lasten Dritter müßten derartige Einwilligungen eigentlich sittenwidrig und deshalb unwirksam sein. Derartiges gibt es, um an verwertbare Organe von Verstorbenen heranzukommen, also auch nur im Transplantationsrecht. Zum Rest des Beitrags »
Hirntoddebatte: Ein ‘Mahnbrief’ von Thomas von Aquin
Organspende, Hirntod – das waren zu Lebzeiten des Kirchenlehrers Thomas von Aquin noch keine medizinisch und ethisch diskutierten Fragen. Doch was würde er dazu sagen, wäre er unser Zeitgenosse? Von Marcus Knaup
![]()
Wien (kath.net) Organspende, Hirntoddefinition – was zur Zeit des Kirchenlehrers Thomas von Aquin (1224-1274) noch nicht denkbar war, ist heute medizinischer Alltag. Man kann sicher sein, dass sich der hl. Thomas von Aquin den dadurch entstandenen ethischen Fragen engagiert stellen würde, so er denn heute leben würde. Marcus Knaup schrieb einen „Mahnbrief“ im Originalton des größten Gelehrten der Christenheit:
An die Bischöfe
An die Priester und Ordensleute
An die christgläubigen Laien, vor allem die Ärzte und Politiker
Und an alle Menschen guten Willens
Mit wachsender Sorge habe ich die Diskussionen über den Wert menschlichen Lebens, die Spende von Organen und den so genannten Hirntod in deutschen Landen verfolgt. Als Kirchenlehrer der heiligen katholischen Kirche sehe ich es als meine Pflicht an, nun zu Euch zu sprechen und Euch eindringlich zu ermahnen. Zum Rest des Beitrags »
Merkblatt: aufgeklärte (!) Organspende
Verfasst von kinesiana unter Juristisch am 23. September 2011
Dieses Merkblatt soll über wesentliche Fragen der Organspende aufklären. Es ist mit Stand vom 22.05.2011 sorgfältig erarbeitet. Vorsorglich: Für etwaige Unrichtigkeiten oder missverständliche Formulierungen wird jedoch in keiner Weise gehaftet. Durch Aushändigung des Merkblatts allein wird ein Auftrag nicht begründet oder bestätigt.
Durch den Begriff des sogenannten “Hirntods” ist der Zeitpunkt des Todes eines Menschen jüngst wieder in heftige Kritik geraten. Diese Kritik und eine genaue, jedermann verständliche Darstellung des Begriffs “Hirntod” und seiner Bedeutung werden von interessierter Seite in Politik und Medizinwirtschaft so sorgfältig vor der Öffentlichkeit verborgen, dass man von einer bewussten Irreführung der Bevölkerung sprechen muss. Davon sind auch Fachleute nicht verschont. Vielen, erst recht medizinischen und juristischen Laien, ist die wahre Bedeutung dieses Begriffs und seiner Anwendung in der Praxis der Organentnahme nicht (genau) bekannt. Das Merkblatt gibt keinen Raum, die medizinische, philosophische, psychologische und juristische Problematik im Einzelnen darzulegen. Aus einer Fülle an Literatur zum behandelten Thema wird auf die am Ende des Merkblatts zu Ziffern (1) bis (8) aufgeführten Fundstellen verwiesen. Zum Rest des Beitrags »
Wissenschaftliche Fakten rund um den Hirntod
Man darf keine Menschen töten, um anderen Menschen das Leben zu verlängern. Das ist unethisch, ungesetzlich und unmenschlich! Darin sind wir uns wohl alle einig…
Deshalb ist das Wissen um den Zeitpunkt des Todes sehr bedeutsam – auch im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung die Organspende betreffend.
- Wann ist ein Mensch tot?
- Was ist der Hirntod?
Das sind die zentralen Fragen, die hier in vielen Facetten erläutert werden sollen.
Damit es schon etwas zum Lesen gibt, bevor Struktur und Ordnung vorhanden sind, stelle ich die mir freundlicherweise zur Verfügung gestellten Artikel einfach mit Suchworten versehen ein.
Später dann wird ein Seitensystem entwickelt, das die Navigation erleichtert.