Beiträge getagged mit Organentnahme

Neue Erkenntnisse zum Ende des menschlichen Lebens

Hirntod – und Organentnahme- Forum Bioethik

hier zum Nachlesen: http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/forum-bioethik-2012-03-21-simultanmitschrift.pdf

Teilnehmer:

  • Prof. Dr. jur. Schmidt-Jortzig, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates
  • Prof. Dr. phil. h.c. Volker Gerhardt, Mitglied des Deutschen Ethikrates
  • Dr. Alan Shewmon MD, UCLA Medical Center
  • PD Dr. med. Sabine Förderreuther, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. phil. Ralf Stoecker, Universität Potsdam
  • Prof. Dr. phil. Michael Quante, Universität Münster

 

 

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Organentnahme – eine ärztliche Aufgabe?

“Saluti et solatio aegrorum – unsere Kranken heilen und trösten!
Diesen Satz sagte einer meiner Universitätslehrer häufig in seinen Vorlesungen. Später, während meiner Spitalsausbildung hörte ich unseren Primararzt sagen, wenn es um unheilbare Kranke ging: `… ad finem bonam ducere – unsere Kranken zu einem guten Ende führen!´ Einen Sterbenden für die Organentnahme vorzubereiten und dem noch nicht Verstorbenen die Organe zu entnehmen – kann das unsere Aufgabe sein?
Erfolgreiche Organübertragungen In der Tat sind die Organübertragungen bereits keine Sensation mehr, und nicht wenige Menschen verdanken ihr Weiterleben diesem medizinischen Fortschritt. Sicher aber werden die tatsächlichen Erfolge betreffend Lebensdauer und vor allem Lebensqualität in der Öffentlichkeit zu optimistisch hingestellt. Zu groß ist die Erwartung an die technische Machbarkeit des Lebens.
Es wird von Heilung durch Organtransplantation gesprochen, die niemals Heilung, sondern nur Überleben mit eingeschränkter Gesundheit und medizinischer Abhängigkeit bedeutet. Erst die weitere Zukunft wird klar zeigen, wie viele Lebensjahre tatsächlich damit erreicht werden. Zum Rest des Beitrags »

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Organspende – ethische Grauzonen aus biblischer und medizinischer Sicht

Regina Breul – Hans Ulrich Steymans OP

Der ‚Hirntod‘, definiert als das irreversible Erlöschen der gesamten Hirnfunktion, wird in weiten Kreisen als Todeskriterium akzeptiert. Das ‚Hirntod‘-Konzept ist gemäß den medizinisch-ethischen Richtlinien zur Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantationen „wissenschaftlich untermauert“.1 Untermauert heißt nicht bewiesen. Eine Minderheit von Fachleuten stellt das Todeskriterium in Frage. Unser Beitrag verknüpft die Darstellung der Hirntodkritiker in der medizinischen Fachdiskussion mit dem Hinweis auf die ethischen Grauzonen und die psychologischen Belastungen für Fachpersonen, die in der Transplantationsmedizin arbeiten. Er möchte darüber informieren, was diejenigen im Operationssaal erwartet, die den Entscheid für eine Spende von Organen oder Geweben im ‚Todesfall‘ auf einer Spendekarte vermerken oder – noch schlimmer – diese Entscheidung ihren Angehörigen überlassen. Diese geraten in einen Entscheidungskonflikt, der sie nicht selten ein Leben lang verfolgt.

Unwissenheit über die Organentnahme Zum Rest des Beitrags »

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Merkblatt: aufgeklärte (!) Organspende

Dieses Merkblatt soll über wesentliche Fragen der Organspende aufklären. Es ist mit Stand vom 22.05.2011 sorgfältig erarbeitet. Vorsorglich: Für etwaige Unrichtigkeiten oder missverständliche Formulierungen wird jedoch in keiner Weise gehaftet. Durch Aushändigung des Merkblatts allein wird ein Auftrag nicht begründet oder bestätigt.

Durch den Begriff des sogenannten “Hirntods” ist der Zeitpunkt des Todes eines Menschen jüngst wieder in heftige Kritik geraten. Diese Kritik und eine genaue, jedermann verständliche Darstellung des Begriffs “Hirntod” und seiner Bedeutung werden von interessierter Seite in Politik und Medizinwirtschaft so sorgfältig vor der Öffentlichkeit verborgen, dass man von einer bewussten Irreführung der Bevölkerung sprechen muss. Davon sind auch Fachleute nicht verschont. Vielen, erst recht medizinischen und juristischen Laien, ist die wahre Bedeutung dieses Begriffs und seiner Anwendung in der Praxis der Organentnahme nicht (genau) bekannt. Das Merkblatt gibt keinen Raum, die medizinische, philosophische, psychologische und juristische Problematik im Einzelnen darzulegen. Aus einer Fülle an Literatur zum behandelten Thema wird auf die am Ende des Merkblatts zu Ziffern (1) bis (8) aufgeführten Fundstellen verwiesen. Zum Rest des Beitrags »

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