Diagnose Hirntod
- Ärztliche Berufsordnung
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- Gesetze
- Lesenswertes
- Gründe für Optimismus
- Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) e.V. Zum Entwurf eines zukünftigen Transplantationsgesetzes
- Stellungnahme zu den Entwürfen eines Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (TPG) und zu ergänzenden Anträgen Bundesdrucksachen 13/2926, 13/4368
- Umgang mit den Angehörigen auf Intensivstation
- Warum ist die Anwesenheit von Angehörigen wichtig?
- Was geschieht auf der Intensivstation?
- Was ist Koma? Was ist das apallische Syndrom?
- Offene Briefe
- Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister zum Thema Organspende
- Offener Brief an die Bundeskanzlerin vom 18.11.2011 von Frau Dr. med. Regina Breul
- Offener Brief an verantwortliche PolitikerInnen von der Intitiative KAO, Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.
- Verzicht auf Schmerzbekämpfung bei potentiellen Organspendern zugunsten der Organentnahme
- Stimmen
- INTENSIVMEDIZIN NACH SCHÄDELHIRNTRAUMA
- Impressum
Wissenschaftliche Fakten rund um den Hirntod
Man darf keine Menschen töten, um anderen Menschen das Leben zu verlängern. Das ist unethisch, ungesetzlich und unmenschlich! Darin sind wir uns wohl alle einig…
Deshalb ist das Wissen um den Zeitpunkt des Todes sehr bedeutsam – auch im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung die Organspende betreffend.
- Wann ist ein Mensch tot?
- Was ist der Hirntod?
Das sind die zentralen Fragen, die hier in vielen Facetten erläutert werden sollen.
Damit es schon etwas zum Lesen gibt, bevor Struktur und Ordnung vorhanden sind, stelle ich die mir freundlicherweise zur Verfügung gestellten Artikel einfach mit Suchworten versehen ein.
Später dann wird ein Seitensystem entwickelt, das die Navigation erleichtert.
Aus dem Katechismus
„Die Organverpflanzung … ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde.“
Katechismus der katholischen Kirche Nr. 2296
Organspende “Ja” oder “Nein” – eine Entscheidungshilfe von Georg Meinecke
Verfasst von kinesiana unter Ethisch, Juristisch, Medizinisch, Philosophisch am 11. März 2012
Die Quelle vieler Leiden ist die Unwissenheit. Wissen jedoch hilft, viele Leiden zu vermeiden! Der Verhinderung von Leiden durch erlangtes Wissen dient diese Schrift.
Da der von Schulmedizinern diagnostizierte Bedarf an notwendiger Transplantation von Organen dem Angebot der Organspender bei weitem übersteigt, wird in unserem Land ständig für Organ-spenden von Toten – quasi als einem Akt der Nächstenliebe – geworben. Für diese Werbung sind sich neben den daran verdienenden Medizinern selbst Kirchen, Politiker und Medien nicht zu schade.
Die Organtransplantation setzt in Deutschland die Einwilligung verstorbener Patienten oder ihrer nächsten Angehörigen voraus, die dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entsprechen sollte. Die sog. Erweiterte Zustimmungsregelung war am 1. Dezember 1997 durch das Transplantations-gesetz in Kraft getreten. Die auf diese gesetzliche Grundlage gestützte Praxis deckte jedoch die immer größer gewordene Kluft zwischen Bedarf und Angebot nicht. Denn die fehlende Einwilligung durch die Spender gilt als mit Abstand häufigster Grund für den Verlust einer Organentnahme. Sind es doch nur ca. 6 % der Spender, die vor ihrem Tod in die Organentnahme eingewilligt haben, während in ca. 94 % der Fälle Angehörige einwilligen. Der Bundestag beschloß daher mit den Stimmen aller Parteien am 24.11.2011 die sog. Entscheidungslösung, die im Jahre 2012 als Gesetz verabschiedet werden wird. Bei dieser soll jeder Bürger – regelmäßig befragt – einmal in seinem Leben entscheiden, ob er nach seinem Tode Organspender sein möchte oder nicht. Die Erklärung soll behördlicherseits registriert werden, z.B. auf der elektronischen Gesundheitskarte. Abgegeben werden soll diese Erklärung also häufig von Personen oft noch im Alter von unter 20 Jahren. Man hofft auf diese Weise die Zahl der Spender wesentlich zu erhöhen, die vor ihrem Tode in die Organentnahme einwilligen und die Zahl der Angehörigen zu verringern, die sonst befragt werden müßten. Für den, der noch keine Entscheidung getroffen hat – das sollen in Zukunft möglichst die wenigsten sein – entscheiden nach seinem Tode weiterhin die Angehörigen. Indessen dürften diesen mangels vorheriger Aussprache der Wille des Verstorbenen häufig gar nicht bekannt sein. So werden also ggfls. Angehörige etwas spenden, das ihnen gar nicht gehört. Analog zu Verträgen zu Lasten Dritter müßten derartige Einwilligungen eigentlich sittenwidrig und deshalb unwirksam sein. Derartiges gibt es, um an verwertbare Organe von Verstorbenen heranzukommen, also auch nur im Transplantationsrecht. Zum Rest des Beitrags »
Zwischen Leben und Tod – Prof. Michael Hauskeller
Verfasst von kinesiana unter Ethisch, Philosophisch am 7. November 2011
Wie die zum Teil heftig diskutierte Frage, wann das menschliche Leben beginnt – ob bereits mit der Zeugung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt – ihre Relevanz aus den wirklichen oder vermeintlichen praktischen Konsequenzen ihrer Beantwortung bezieht, so ist auch die Frage, wann das menschliche Leben endet, weit davon entfernt, eine bloße akademische Streitfrage zu sein. Vielmehr wird es jemandem, der diese Frage stellt, meist darum gehen zu erfahren, wann es angemessen ist, einen Menschen als Toten zu behandeln. Die Frage ist also von ihrer praktischen Bedeutung her zu verstehen. Aus diesem Grund ist es auch in der Regel nicht damit getan, mit einer allgemeinen Definition des menschlichen Todes zu antworten. So könnte etwa jemand erklären, ein Mensch sei tot, wenn seine Seele seinen Körper verlassen habe oder wenn er für immer und unwiderruflich sein Bewusstsein oder seine Empfindungsfähigkeit verloren habe. Mit einer solchen Antwort wäre aber dem Fragenden wenig geholfen, wenn er in Wirklichkeit wissen will, ob ein bestimmter Mensch zu einem bestimmten Zeitpunkt tot ist oder nicht. Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es offensichtlich mehr als nur einer Definition, nämlich eines Kriteriums, mittels dessen sich überprüfen lässt, ob die jeweilige Bestimmung in einem konkret vorliegenden Fall auch erfüllt ist.
Das heißt, es würde nicht ausreichen, nur über das allgemeine Wissen zu verfügen, dass ein Mensch tot ist, wenn er nie mehr etwas empfinden wird. Benötigt wird vielmehr auch ein sicheres Anzeichen dafür, dass dieser Mensch hier tatsächlich nichts mehr empfindet und auch nie mehr etwas empfinden wird. Zum Rest des Beitrags »
Hirntoddebatte: Ein ‘Mahnbrief’ von Thomas von Aquin
Organspende, Hirntod – das waren zu Lebzeiten des Kirchenlehrers Thomas von Aquin noch keine medizinisch und ethisch diskutierten Fragen. Doch was würde er dazu sagen, wäre er unser Zeitgenosse? Von Marcus Knaup
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Wien (kath.net) Organspende, Hirntoddefinition – was zur Zeit des Kirchenlehrers Thomas von Aquin (1224-1274) noch nicht denkbar war, ist heute medizinischer Alltag. Man kann sicher sein, dass sich der hl. Thomas von Aquin den dadurch entstandenen ethischen Fragen engagiert stellen würde, so er denn heute leben würde. Marcus Knaup schrieb einen „Mahnbrief“ im Originalton des größten Gelehrten der Christenheit:
An die Bischöfe
An die Priester und Ordensleute
An die christgläubigen Laien, vor allem die Ärzte und Politiker
Und an alle Menschen guten Willens
Mit wachsender Sorge habe ich die Diskussionen über den Wert menschlichen Lebens, die Spende von Organen und den so genannten Hirntod in deutschen Landen verfolgt. Als Kirchenlehrer der heiligen katholischen Kirche sehe ich es als meine Pflicht an, nun zu Euch zu sprechen und Euch eindringlich zu ermahnen. Zum Rest des Beitrags »
Organentnahme – eine ärztliche Aufgabe?
Verfasst von kinesiana unter Juristisch, Medizinisch am 24. September 2011
“Saluti et solatio aegrorum – unsere Kranken heilen und trösten!”
Diesen Satz sagte einer meiner Universitätslehrer häufig in seinen Vorlesungen. Später, während meiner Spitalsausbildung hörte ich unseren Primararzt sagen, wenn es um unheilbare Kranke ging: `… ad finem bonam ducere – unsere Kranken zu einem guten Ende führen!´ Einen Sterbenden für die Organentnahme vorzubereiten und dem noch nicht Verstorbenen die Organe zu entnehmen – kann das unsere Aufgabe sein?
Erfolgreiche Organübertragungen In der Tat sind die Organübertragungen bereits keine Sensation mehr, und nicht wenige Menschen verdanken ihr Weiterleben diesem medizinischen Fortschritt. Sicher aber werden die tatsächlichen Erfolge betreffend Lebensdauer und vor allem Lebensqualität in der Öffentlichkeit zu optimistisch hingestellt. Zu groß ist die Erwartung an die technische Machbarkeit des Lebens.
Es wird von Heilung durch Organtransplantation gesprochen, die niemals Heilung, sondern nur Überleben mit eingeschränkter Gesundheit und medizinischer Abhängigkeit bedeutet. Erst die weitere Zukunft wird klar zeigen, wie viele Lebensjahre tatsächlich damit erreicht werden. Zum Rest des Beitrags »
Organspende – ethische Grauzonen aus biblischer und medizinischer Sicht
Verfasst von kinesiana unter Apnea-Test, Ethisch, Medizinisch am 23. September 2011
Regina Breul – Hans Ulrich Steymans OP
Der ‚Hirntod‘, definiert als das irreversible Erlöschen der gesamten Hirnfunktion, wird in weiten Kreisen als Todeskriterium akzeptiert. Das ‚Hirntod‘-Konzept ist gemäß den medizinisch-ethischen Richtlinien zur Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantationen „wissenschaftlich untermauert“.1 Untermauert heißt nicht bewiesen. Eine Minderheit von Fachleuten stellt das Todeskriterium in Frage. Unser Beitrag verknüpft die Darstellung der Hirntodkritiker in der medizinischen Fachdiskussion mit dem Hinweis auf die ethischen Grauzonen und die psychologischen Belastungen für Fachpersonen, die in der Transplantationsmedizin arbeiten. Er möchte darüber informieren, was diejenigen im Operationssaal erwartet, die den Entscheid für eine Spende von Organen oder Geweben im ‚Todesfall‘ auf einer Spendekarte vermerken oder – noch schlimmer – diese Entscheidung ihren Angehörigen überlassen. Diese geraten in einen Entscheidungskonflikt, der sie nicht selten ein Leben lang verfolgt.
Unwissenheit über die Organentnahme Zum Rest des Beitrags »
Merkblatt: aufgeklärte (!) Organspende
Verfasst von kinesiana unter Juristisch am 23. September 2011
Dieses Merkblatt soll über wesentliche Fragen der Organspende aufklären. Es ist mit Stand vom 22.05.2011 sorgfältig erarbeitet. Vorsorglich: Für etwaige Unrichtigkeiten oder missverständliche Formulierungen wird jedoch in keiner Weise gehaftet. Durch Aushändigung des Merkblatts allein wird ein Auftrag nicht begründet oder bestätigt.
Durch den Begriff des sogenannten “Hirntods” ist der Zeitpunkt des Todes eines Menschen jüngst wieder in heftige Kritik geraten. Diese Kritik und eine genaue, jedermann verständliche Darstellung des Begriffs “Hirntod” und seiner Bedeutung werden von interessierter Seite in Politik und Medizinwirtschaft so sorgfältig vor der Öffentlichkeit verborgen, dass man von einer bewussten Irreführung der Bevölkerung sprechen muss. Davon sind auch Fachleute nicht verschont. Vielen, erst recht medizinischen und juristischen Laien, ist die wahre Bedeutung dieses Begriffs und seiner Anwendung in der Praxis der Organentnahme nicht (genau) bekannt. Das Merkblatt gibt keinen Raum, die medizinische, philosophische, psychologische und juristische Problematik im Einzelnen darzulegen. Aus einer Fülle an Literatur zum behandelten Thema wird auf die am Ende des Merkblatts zu Ziffern (1) bis (8) aufgeführten Fundstellen verwiesen. Zum Rest des Beitrags »
Philosophische HinterGedanken
Verfasst von kinesiana unter Philosophisch am 22. September 2011
“I prefer not to”: Tötungsverbot und Personbegriff in der Ethik Peter Singers - von Michael Hauskeller (Darmstadt)
“Interesse ist Interesse, wessen Interesse es auch immer sein mag”, so lautet der oberste Grundsatz von Mr. Singers Ethik.(1) Er besagt, daß ein fremdes Interesse ebenso viel Berücksichtigung verdiene wie das eigene. Voraussetzung allen Interesses, so Mr. Singer, sei die Fähigkeit, Leid (und Freude) zu empfinden, und nur ein Wesen, das diese Fähigkeit besitze, könne deshalb als Gegenstand moralischer Rücksichtsnahme in Betracht genommen werden. Aus dem Prinzip der gleichen Interessenerwägung folge, daß, wo immer Leiden möglich sei, dieses Leidenkönnen nicht außer acht gelassen werden dürfe, da die Vermeidung von Schmerz und Leid als Interesse eines jeden fühlenden, das heißt eben leidensfähigen, Lebewesens anzunehmen sei. Darum sei es im allgemeinen, wenn nämlich keine gewichtigeren Interessen dafür sprächen, falsch, einem empfindenden Wesen Schmerz zuzufügen. Wie nun aber, wenn wir es töteten, ohne daß es dabei leiden müßte? Wäre das tatsächliche Leiden eines Wesens die einzige Grenze unseres Handelns, die wir zu achten hätten, gäbe es, vorausgesetzt, kein dritter würde darunter leiden, nichts, das uns verbieten würde, dieses Wesen schmerzlos zu töten. Zum Rest des Beitrags »
Hirntod ist nicht Tod
Verfasst von kinesiana unter Apnea-Test, Medizinisch, Philosophisch am 8. September 2011
Inhalt
Vorwort
I. Hintergrund
II. Philosophische Überlegungen
III. Medizinische Begründung
IV. Verteidigung der Kriterien
V. Der „Apnea-Test”
VI. „Die Täuschung”
VII. Anzeichen für den Tod
VORWORT
Am 3. und 4. Februar 2005 war die Päpstliche Akademie der Wissenschaften, in Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für die Familie, Gastgeber eines Treffens im Vatikan zum Thema „Die Zeichen des Todes”. Dieser Essay basiert zum einen auf den Aufsätzen, die bei der Päpstlichen Akademie eingereicht wurden, zum andern auf den Diskussionen, die in diesen zwei Tagen stattgefunden haben. Zum Rest des Beitrags »